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Produkte zum Begriff Kollektivvertrag:


  • Pic-a-Stic
    Pic-a-Stic

    Weitere Details zu der Pendelleuchte Pic-A-Stic von Ingo Maurer Die originelle Pendelleuchte Pic-A-Stic von Ingo Maurer hat eine GU10 Fassung, sodass Sie handelsübliche LED-Leuchtmittel bis maximal 12 W verwenden können. Ein Leuchtmittel ist daher nicht im Lieferumfang enthalten. Die Leuchte ist 45-50 cm breit und 36-55 cm hoch. Die Kabellänge beträgt 450 cm. Im Gegensatz zu echten Mikado-Stäben, die auseinanderfallen, wenn man ein Stäbchen herauszieht, werden die Stäbe der Leuchte Pic-A-Stic von einem stabilen Gummi gehalten. Der Designer Andreas Walther bringt mit Pic-A-Stic seine erste Leuchte in Zusammenarbeit mit dem Team Ingo Maurer heraus. Beachten Sie bitte die Hinweise des Herstellers im Produktblatt und in der Montageanleitung. Lieferumfang 1x Pendelleuchte Pic-A-Stic Geeignete Leuchtmittel: Leuchtmittel: LED bis max. 12 W, für 230 Volt Fassung: GU10 Energieeffizienzklasse: geeignet für Leuchtmittel der Energieklassen EEC A-G Details und Maße Materialien: Holzstäbe, Leuchtkörper aus Glas, Gummiband. Breite: 45–50 cm. Höhe: 36–55 cm. Kabellänge: 450 cm. Geeignete Leuchtmittel: Leuchtmittel: LED bis max. 12 W Fassung: GU10 Energieeffizienzklasse: geeignet für Leuchtmittel der Energieklassen EEC A-G Empfohlener Einsatzbereich für Pic-A-Stic: Die reizvolle Hängeleuchte passt über Tische und Tresen in Restaurants oder Esstische in privaten Räumlichkeiten. Durch verschiedene Farbkombinationen erreicht man, dass nicht jeder Tisch gleich aussieht. Zusätzlich können die Stäbe unterschiedlich gesteckt sein, entweder kreuzweise oder parallel, wodurch unterschiedliche Licht-Schatten-Effekte im Raum entstehen. Ein einheitliches Gesamtbild sieht ruhig aus, man kann aber auch bewusst Chaos kreieren – ganz nach Lust und Laune. Endlos viele Möglichkeiten, z.B. für besondere Projekte. Haben Sie noch Fragen zu Pendelleuchte Pic-A-Stic von Ingo Maurer? Wir beraten Sie gerne fachgerecht bei Ihrer Bestellung in unserem Onlineshop. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch: +49 (0)711/65 29 05 01. Keine Versandkosten innerhalb von Deutschland. Schnelle, europaweite Lieferung.

    Preis: 441.75 € | Versand*: 0.00 €
  • Habegger Senkschraube 90° M 6 x 10 für Hit 6, Hit 10, Hit 16, Hit 32
    Habegger Senkschraube 90° M 6 x 10 für Hit 6, Hit 10, Hit 16, Hit 32

    Senkschraube 90° M 6 x 10 für Forstseilzug HIT 6, HIT 10, HIT 16, HIT 32.

    Preis: 1.90 € | Versand*: 5.95 €
  • Pic Brush Interdentalgriff
    Pic Brush Interdentalgriff

    Pic Brush Interdentalgriff (Packungsgröße: 1 stk) können in Ihrer Versandapotheke www.versandapo.de erworben werden.

    Preis: 3.89 € | Versand*: 3.79 €
  • Pic Brush Interdentalgriff
    Pic Brush Interdentalgriff

    Pic Brush Interdentalgriff (Packungsgröße: 1 stk) können in Ihrer Versandapotheke www.apolux.de erworben werden.

    Preis: 3.86 € | Versand*: 4.99 €
  • Pic Brush Interdentalgriff
    Pic Brush Interdentalgriff

    Pic Brush Interdentalgriff (Packungsgröße: 1 stk) können in Ihrer Versandapotheke erworben werden.

    Preis: 3.89 € | Versand*: 3.99 €
  • Pic Brush Interdentalgriff
    Pic Brush Interdentalgriff

    Pic Brush Interdentalgriff (Packungsgröße: 1 stk) können in Ihrer Versandapotheke www.juvalis.de erworben werden.

    Preis: 3.89 € | Versand*: 4.99 €
  • Pic Brush Interdentalgriff
    Pic Brush Interdentalgriff

    Pic Brush Interdentalgriff (Packungsgröße: 1 stk) können in Ihrer Versandapotheke apodiscounter erworben werden.

    Preis: 3.89 € | Versand*: 3.79 €
  • Pic Brush Interdentalgriff
    Pic Brush Interdentalgriff

    Pic Brush Interdentalgriff (Packungsgröße: 1 stk) können in Ihrer Versandapotheke www.apo.com erworben werden.

    Preis: 3.89 € | Versand*: 3.79 €
  • PIC BRUSH Interdentalgriff
    PIC BRUSH Interdentalgriff

    PIC BRUSH Interdentalgriff

    Preis: 3.68 € | Versand*: 3.95 €
  • Pic Brush Interdentalgriff
    Pic Brush Interdentalgriff

    Pic Brush Interdentalgriff (Packungsgröße: 1 stk) können in Ihrer Versandapotheke www.deutscheinternetapotheke.de erworben werden.

    Preis: 3.89 € | Versand*: 3.99 €
  • PIC BRUSH Interdentalgriff
    PIC BRUSH Interdentalgriff

    PIC BRUSH Interdentalgriff

    Preis: 3.85 € | Versand*: 4.95 €
  • Konsole JUSTINE PIC
    Konsole JUSTINE PIC

    · Konsole mit 1 Schubfach aus Paulowniaholz, furniert, mit Oberflächenschutz aus Wasserlack. Griff Metall.

    Preis: 139.00 € | Versand*: 20.00 €

Ähnliche Suchbegriffe für Kollektivvertrag:


  • Wer macht den Kollektivvertrag?

    Der Kollektivvertrag wird zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften ausgehandelt. Diese Verhandlungen finden auf Branchenebene statt und regeln die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in einem bestimmten Wirtschaftszweig. Der Kollektivvertrag legt unter anderem Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Kündigungsfristen fest. Er ist für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der jeweiligen Branche verbindlich und gilt für einen festgelegten Zeitraum. Wer letztendlich den Kollektivvertrag abschließt, hängt von den Verhandlungspartnern und den jeweiligen gesetzlichen Regelungen ab.

  • Ist ein Kollektivvertrag verpflichtend?

    Ein Kollektivvertrag ist in der Regel verbindlich für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die unter den Geltungsbereich des Vertrags fallen. Das bedeutet, dass die im Kollektivvertrag festgelegten Regelungen und Bestimmungen für alle Parteien verpflichtend sind. Arbeitgeber müssen sich an die darin festgelegten Arbeitsbedingungen halten, während Arbeitnehmer Anspruch auf die im Vertrag festgelegten Rechte und Leistungen haben. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Kollektivvertrag nur dann verpflichtend ist, wenn er für die jeweilige Branche oder den jeweiligen Wirtschaftszweig gilt. Es ist ratsam, sich über die geltenden Kollektivverträge zu informieren, um sicherzustellen, dass man die entsprechenden Regelungen einhält.

  • Wer verhandelt Kollektivvertrag Österreich?

    Der Kollektivvertrag in Österreich wird zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften verhandelt. Dabei vertreten die Arbeitgeberverbände die Interessen der Unternehmen und die Gewerkschaften die Interessen der Arbeitnehmer. Die Verhandlungen finden auf Branchenebene statt und regeln unter anderem Arbeitsbedingungen, Löhne und Arbeitszeiten. Ziel ist es, faire Bedingungen für alle Beschäftigten in einer Branche zu schaffen und soziale Standards zu gewährleisten. Letztendlich müssen sich beide Seiten auf einen gemeinsamen Kollektivvertrag einigen, der dann für alle Beschäftigten in der Branche verbindlich ist.

  • Wer ist Kollektivvertrag angehörig?

    Der Kollektivvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, die die Arbeitsbedingungen für eine bestimmte Branche oder Berufsgruppe regelt. Arbeitnehmer, die in einem Unternehmen tätig sind, das an den Kollektivvertrag gebunden ist, profitieren von den darin festgelegten Regelungen, wie z.B. Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Kündigungsfristen. Somit sind Arbeitnehmer, die in einem solchen Unternehmen beschäftigt sind, automatisch dem Kollektivvertrag angehörig. Dies bietet den Arbeitnehmern einen gewissen Schutz und sorgt für faire Arbeitsbedingungen in der jeweiligen Branche.

  • Was ist ein Pic?

    Ein "Pic" ist eine Abkürzung für "Picture" und bezieht sich auf ein Bild oder eine Fotografie. Es wird oft verwendet, um sich auf ein einzelnes Bild in digitaler Form zu beziehen, das in sozialen Medien, Online-Foren oder anderen digitalen Plattformen geteilt wird.

  • Für wen gilt kein Kollektivvertrag?

    Für selbstständige Unternehmer gilt in der Regel kein Kollektivvertrag, da sie ihre Arbeitsbedingungen und Gehälter selbst festlegen. Auch leitende Angestellte, die überwiegend eigenverantwortlich arbeiten und Personalverantwortung tragen, fallen oft nicht unter einen Kollektivvertrag. Zudem können bestimmte Branchen oder Betriebe von der Kollektivvertragsregelung ausgenommen sein, wenn sie beispielsweise tarifliche Sonderregelungen haben. Praktikanten, Volontäre und geringfügig Beschäftigte sind ebenfalls oft nicht durch einen Kollektivvertrag abgedeckt. Insgesamt gibt es also verschiedene Ausnahmen und Sonderregelungen, für die kein Kollektivvertrag gilt.

  • Wer schließt einen Kollektivvertrag ab?

    Ein Kollektivvertrag wird zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband abgeschlossen. Diese beiden Parteien vertreten die Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einer bestimmten Branche oder Region. Der Kollektivvertrag regelt die Arbeitsbedingungen, wie zum Beispiel Löhne, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Kündigungsfristen. Er gilt dann für alle Arbeitnehmer, die unter den Geltungsbereich des Vertrags fallen, unabhängig davon, ob sie Mitglied der Gewerkschaft sind oder nicht. Durch den Kollektivvertrag sollen faire und einheitliche Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten in der Branche gewährleistet werden.

  • Wo wird der Kollektivvertrag veröffentlicht?

    Der Kollektivvertrag wird in der Regel von den Sozialpartnern, also den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, ausgehandelt. Nach der Unterzeichnung wird der Kollektivvertrag beim Arbeits- und Sozialministerium hinterlegt. Dort kann er von den betroffenen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgebern eingesehen werden. Zudem wird der Kollektivvertrag oft auf den Websites der jeweiligen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände veröffentlicht. Arbeitnehmer:innen können auch ihren Betriebsrat oder die Personalabteilung um Informationen zum Kollektivvertrag bitten.

  • Wie hoch ist der Kollektivvertrag?

    "Wie hoch ist der Kollektivvertrag?" ist eine Frage, die sich auf die festgelegten Mindestlöhne und -gehälter bezieht, die in einem bestimmten Wirtschaftszweig oder Unternehmen gelten. Der Kollektivvertrag wird zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelt und regelt unter anderem die Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Lohn- bzw. Gehaltsstrukturen. Die Höhe des Kollektivvertrags variiert je nach Branche, Region und Position innerhalb des Unternehmens. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über ihre Rechte und Ansprüche gemäß dem Kollektivvertrag informiert sind, um faire Arbeitsbedingungen sicherzustellen.

  • Für wen gilt der Kollektivvertrag?

    Der Kollektivvertrag gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einem bestimmten Wirtschaftszweig oder einer bestimmten Branche tätig sind. Er regelt die Arbeitsbedingungen, wie beispielsweise Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, Lohnhöhe und Kündigungsfristen. Der Kollektivvertrag wird zwischen den Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelt und ist für alle Unternehmen in der Branche verbindlich. Er soll sicherstellen, dass faire und einheitliche Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten gelten.

  • Wo gibt es keinen Kollektivvertrag?

    In vielen Ländern gibt es Branchen, in denen kein allgemein verbindlicher Kollektivvertrag existiert. Das bedeutet, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuell über Arbeitsbedingungen verhandeln müssen. Oftmals sind dies Branchen mit geringer gewerkschaftlicher Organisation oder in Ländern mit schwächeren Arbeitnehmerrechten. Beispiele hierfür könnten kleine Unternehmen, Start-ups oder freiberufliche Tätigkeiten sein. In solchen Fällen können Arbeitsbedingungen stark variieren und es kann zu Ungleichheiten zwischen den Beschäftigten kommen. Es ist daher wichtig, sich über die jeweiligen Arbeitsrechte und -bedingungen in solchen Branchen oder Ländern zu informieren.

  • Warum ist ein Kollektivvertrag wichtig?

    Ein Kollektivvertrag ist wichtig, weil er die Arbeitsbedingungen und -rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer festlegt und somit für faire und gerechte Arbeitsverhältnisse sorgt. Er schützt die Beschäftigten vor Ausbeutung und sichert ihnen angemessene Löhne, Arbeitszeiten und Urlaubsansprüche. Durch die Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern werden sozialpartnerschaftliche Beziehungen gestärkt und Konflikte vermieden. Zudem trägt ein Kollektivvertrag zur Stabilität und Planbarkeit in Unternehmen bei, da klare Regelungen für alle gelten. Letztlich fördert er auch die Solidarität unter den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, da sie gemeinsam für ihre Interessen eintreten können.

* Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ggf. zuzüglich Versandkosten. Die Angebotsinformationen basieren auf den Angaben des jeweiligen Shops und werden über automatisierte Prozesse aktualisiert. Eine Aktualisierung in Echtzeit findet nicht statt, so dass es im Einzelfall zu Abweichungen kommen kann.